Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022, Az. 18 U 8/21

18. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 3498

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18 U 8/21

23.06.2022

Oberlandesgericht Köln 18. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Vorgehend: Landgericht Köln, 22 O 482/19

BGB §§ 134, 670, 675c Abs. 2, § 675j Abs. 1, § 675o Abs. 2, § 675u Satz 2, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 823 Abs. 2; EuGVVO Art. 26 Abs. 1; GlüStV 2011 §§ 1, 4 Abs. 1, Abs. 4, Abs. 5, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4; StGB § 27 Abs. 1, § 284; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022, Az. 18 U 8/21 (REWIS RS 2022, 3498)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3498


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 18 U 8/21

Oberlandesgericht Köln, 18 U 8/21, 23.06.2022.


Az. 22 O 482/19

Landgericht Köln, 22 O 482/19, 17.12.2020.


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Referenzen
Wird zitiert von

3 O 340/23

21 U 189/22

21 U 116/21

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