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1. Die vorsätzlich falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt eines anderen bei der Polizei über deren Festnetzanschluss ist allenfalls als Beleidigungsdelikt verfolgbar2. Gegenstand der falschen Verdächtigung gem. §164 Abs. 1 StGB muss eine bereits unternommene Straftat ...
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05.11.2024
Urteil
Sachgebiet: Js
Zitiervorschlag: Amtsgericht Calw, Urteil vom 05.11.2024, Az. 8 Cs 32 Js 18114/24 (REWIS RS 2024, 9562)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 9562
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