Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 18.07.2005, Az. 2 BvF 2/01

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Gegenstand

Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 266 und 267 SGB V) mit dem Grundgesetz vereinbar


Meta

2 BvF 2/01

18.07.2005

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvF

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 18.07.2005, Az. 2 BvF 2/01 (REWIS RS 2005, 2503)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 2503 BVerfGE 113, 167-273 REWIS RS 2005, 2503

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