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Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein sofort vollziehbares Verbot, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.
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Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein sofort vollziehbares Verbot, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
10.09.2015
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 10.09.2015, Az. RN 5 S 15.1265 (REWIS RS 2015, 5594)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5594
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RN 5 S 15.1263 (VG Regensburg)
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