Abteilung 941 | REWIS RS 2022, 3692
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Pflicht zum Vorstellen einer Parkscheibe im 24h-Format auf den Beginn der Parkzeitbeschränkung
Der Betroffene als auch die Staatsanwaltschaft [X.] haben einer Entscheidung im [X.] im Sinne des § 72 OWiG zugestimmt.
Hinsichtlich des Sachverhalts und der ursprünglichen rechtlichen Würdigung wird auf den Bußgeldbescheid vom 17.03.2022 Bezug genommen.
Der Betroffene hat hier seine Ankunftszeit am Vorabend des Beginns der stundenmäßig begrenzten Parkhöchstdauer von 4 Stunden mittels einer elektronischen 24h-Parkscheibe angezeigt, die im Unterschied zu der der Entscheidung des [X.] 1978,1275 zugrundeliegenden Anzeige mittels einer auf 12h-Darstellung begrenzten Drehparkscheibe einen Irrtum über die Ankunftszeit gar nicht erst entstehen lassen konnte. Von daher war hier nicht zu fordern, die Parkzeit auf den Beginn der Parkzeitbeschränkung vor zu stellen.
Die Entscheidung über Kosten und Auslagen beruht auf §§ 105 OWiG, 467 Abs.5 StPO
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Meta
20.07.2022
Beschluss
Sachgebiet: Js
Angewendete Vorschriften: § 25 Abs. 2 StVG, §§ 467 StPO i.V.m. § 46 OWiG.
Zitiervorschlag: AG München, Beschluss vom 20.07.2022, Az. 941 OWi 435 Js 146552/22 (REWIS RS 2022, 3692)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 3692
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