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Unterbringungsbeschwerde ist unbegründet - Die Voraussetzungen für eine geschlossene Unterbringung liegen vor
Meta
10.09.2015
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 10.09.2015, Az. 13 T 6170/15 (REWIS RS 2015, 5553)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5553
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, XII ZB 478/15, 10.02.2016.
LG Nürnberg-Fürth, 13 T 6170/15, 10.09.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XII ZB 478/15 (Bundesgerichtshof)
Unterbringungssache: Erfordernis der Anhörung des Betroffenen bei Verlängerung einer Unterbringungsmaßnahme; Absehen von einer erneuten Anhörung …
Genehmigung der Unterbringung der betreuten Person
XII ZB 478/15 (Bundesgerichtshof)
XII ZB 244/18 (Bundesgerichtshof)
Unterbringungssache: Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde durch den Verfahrenspfleger im Namen des Betroffenen
XII ZB 171/11 (Bundesgerichtshof)
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