Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5
StR 65/15
vom
9. März 2015
in der Strafsache
gegen
wegen
schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a.
-
2
-
Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 9. März 2015
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 23. September 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet verwor-fen, dass die jeweils tateinheitliche Verurteilung wegen [X.] zwischen Verwandten in den Fällen 1 bis 6, 9 und 10 der Urteilsgründe entfällt (vgl. Antrag des [X.] vom 10. Februar 2015).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Dass das Tatgericht in den genannten Fällen auf niedrigere Einzelstrafen er-kannt haben könnte, wenn es die Verfolgungsverjährung hinsichtlich der Straf-barkeit nach § 173 StGB beachtet hätte, ist
ungeachtet der ohnehin beste-henden Möglichkeit, verjährte Taten mit dem ihnen noch zukommenden Ge-wicht bei der Strafzumessung zu berücksichtigen
hier allerdings auch deshalb auszuschließen, weil die tateinheitliche Verwirklichung des § 173 StGB nicht als strafschärfender Gesichtspunkt erwähnt worden ist.
Soweit die Verteidigung in ihrer Stellungnahme vom 25. Februar 2015 vorbringt, das [X.] habe in der Strafzumessung darauf abgestellt, dass es sich bei dem Opfer um die ei-gene Tochter des Angeklagten gehandelt habe, hat sich dieser Aspekt allein auf
die (tateinheitliche) Verwirklichung des § 174 Abs. 1 StGB bezogen (vgl. zu -
3
-
Sander
[X.] Dölp
Berger Bellay
Meta
09.03.2015
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.03.2015, Az. 5 StR 65/15 (REWIS RS 2015, 14387)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 14387
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 StR 619/15 (Bundesgerichtshof)
3 StR 193/15 (Bundesgerichtshof)
4 StR 245/06 (Bundesgerichtshof)
5 StR 303/11 (Bundesgerichtshof)
4 StR 1/21 (Bundesgerichtshof)
Strafzumessung bei Verurteilung wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und Herstellens kinderpornographischer Schriften: Berücksichtigung des Wertes eines als …
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.