Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 08.06.2015, Az. 1 BvR 194/12

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2015, 10253

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen


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1 BvR 194/12

08.06.2015

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 15. September 2011, Az: I R 51/10, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 8 Nr 1 GewStG 1999, § 8 Nr 1 GewStG 2002

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 08.06.2015, Az. 1 BvR 194/12 (REWIS RS 2015, 10253)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 10253


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 194/12

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 194/12, 08.06.2015.


Az. I R 51/10

Bundesfinanzhof, I R 51/10, 15.09.2011.


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