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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen
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08.06.2015
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 15. September 2011, Az: I R 51/10, Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 8 Nr 1 GewStG 1999, § 8 Nr 1 GewStG 2002
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 08.06.2015, Az. 1 BvR 194/12 (REWIS RS 2015, 10253)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 10253
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Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 194/12, 08.06.2015.
Bundesfinanzhof, I R 51/10, 15.09.2011.
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