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Italienisches Asylsystem weist im Hinblick auf die Unterbringung von Asylbewerbern systemische Schwachstellen auf
Meta
19.09.2016
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 19.09.2016, Az. M 24 K 16.50482 (REWIS RS 2016, 5352)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5352
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Überstellung eines nigerianischen Asylbewerbers nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Erfolgreicher Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Italien)
Systemische Mängel bei der Unterbringungssituation von Asylsuchenden in Italien
Kapazitätsengpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Italien führen zu systemischen Mängeln der Aufnahmebedingungen
Keine Abschiebung nach Italien wegen systemischer Mängel der Aufnahmebedingungen