VG Ansbach, Entscheidung vom 20.04.2015, Az. AN 9 S 15.00314

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Gegenstand

Rücksichtnahmegebot, Festsetzung durch Bebauungsplan, Bebauungsplangebiet, Lärmimmissionen, Baugenehmigungsverfahren, Erteilte Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 9 S 15.00314

20.04.2015

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 20.04.2015, Az. AN 9 S 15.00314 (REWIS RS 2015, 12387)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 12387

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4 B 32/11

4 B 48/12

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