23. Zivilkammer | REWIS RS 2023, 10937
1. Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben. 2. Die Vorschriften in §§ 35, 38 StVO führen nicht zu einer Umkehr des Vorfahrtsrechts. Die allgemeinen Maßstäbe werden lediglich dahingehend abgewandelt, dass ...
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14.12.2023
Landgericht Hamburg 23. Zivilkammer
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.12.2023, Az. 323 O 206/22 (REWIS RS 2023, 10937)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 10937
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