Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Ruhegehalt; Berücksichtigung der Ausbildungszeit
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, welche Bedeutung Art. 46b Abs. 2 der Verordnung ([X.]) Nr. 1408/71 für die Ausübung des durch § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eröffneten Ermessens hat.
Meta
2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10)
20.01.2010
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 9. Oktober 2008, Az: 3 BV 07.3490, Urteil
Art 46b Abs 2 EWGV 1408/71, § 12 Abs 1 S 1 BeamtVG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10) (REWIS RS 2010, 10249)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 10249
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
B 10 EG 14/13 B (Bundessozialgericht)
Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Elterngeldberechnung - unterschiedliche Leistungshöhen - familienbezogenes Neutralitätsgebot - Nichtzulassungsbeschwerde
B 10 EG 12/14 B (Bundessozialgericht)
Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und nicht selbständiger Tätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde
Leistungen eines Partyservice unterliegen dem Regelsteuersatz - Keine Klärungsbedürftigkeit - Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei …
Unbegründete Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Umsatzsteuertarif bei Abgabe von frisch zubereiteten Kaffeegetränken an einem Imbissstand
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.