Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10)

2. Senat | REWIS RS 2010, 10249

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Gegenstand

Ruhegehalt; Berücksichtigung der Ausbildungszeit


Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, welche Bedeutung Art. 46b Abs. 2 der Verordnung ([X.]) Nr. 1408/71 für die Ausübung des durch § 12 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG eröffneten Ermessens hat.

Meta

2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10)

20.01.2010

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 9. Oktober 2008, Az: 3 BV 07.3490, Urteil

Art 46b Abs 2 EWGV 1408/71, § 12 Abs 1 S 1 BeamtVG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 2 B 12/09, 2 B 12/09 (2 C 4/10) (REWIS RS 2010, 10249)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 10249

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