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Auch nach teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge kein Auskunftsanspruch eines Elternteils aus § 1686 BGB gegen den Ergänzungspfleger
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Auch nach teilweiser Entziehung der elterlichen Sorge kein Auskunftsanspruch eines Elternteils aus § 1686 BGB gegen den Ergänzungspfleger
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
30.11.2016
Entscheidung
Sachgebiet: F
Zitiervorschlag: AG Rosenheim, Entscheidung vom 30.11.2016, Az. 52 F 1141/16 (REWIS RS 2016, 1558)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 1558
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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