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Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Straßenbaubeiträge
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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07.01.2013
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerwG, 16. Juni 2011, Az: 9 BN 4/10, Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.01.2013, Az. 1 BvR 1892/11 (REWIS RS 2013, 9235)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 9235
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1892/11, 07.01.2013.
Bundesverwaltungsgericht, 9 BN 4/10, 16.06.2011.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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