Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.06.2022, Az. 4 UF 167/20

4. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2022, 6097

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes: ████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten.

Die Idee frei zugänglicher, konsolidierter Rechtsprechung ist in Gefahr.

Weitere Informationen hierzu auf openjur.

Anmelden

Meta

4 UF 167/20

09.06.2022

Oberlandesgericht Hamm 4. Senat für Familiensachen

Beschluss

Sachgebiet: UF

Vorgehend: Amtsgericht Essen-Borbeck, 12 F 78/17

BGB §§ 1313; 1318 Abs. 2, 1579 Nr. 2 bis 5, 7 und 8; 1629

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 09.06.2022, Az. 4 UF 167/20 (REWIS RS 2022, 6097)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6097

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

4 UF 158/20

4 UF 175/20

Zitiert

4 UF 158/20

4 UF 175/20

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.