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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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24.04.2019
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend AG Landau (Pfalz), 7. März 2019, Az: 3 Ls 7111 Js 6783/17 (2), Beschluss
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 24.04.2019, Az. 2 BvR 611/19 (REWIS RS 2019, 7877)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 7877
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 910/19, 03.06.2019.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 611/19, 24.04.2019.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 2319/14 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB …
1 BvR 1863/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
3 Ws 178/23 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz (Ws) 771/18 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)