Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 24.04.2019, Az. 2 BvR 611/19

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2019, 7877

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

2 BvR 611/19

24.04.2019

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend AG Landau (Pfalz), 7. März 2019, Az: 3 Ls 7111 Js 6783/17 (2), Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 24.04.2019, Az. 2 BvR 611/19 (REWIS RS 2019, 7877)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 7877


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 910/19

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 910/19, 03.06.2019.


Az. 2 BvR 611/19

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 611/19, 24.04.2019.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Wird zitiert von

2 BvR 910/19

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