5. Kammer | REWIS RS 2024, 8482
1. Ein vorläufiger Rechtsschutzantrag ist unzulässig, wenn die angegriffene Verfügung bestandskräftig ist (wie OVG Hamburg, Beschl. v. 7.12.2023, 6 So 46/23, n. v.). 2. Anders als im Verfahren der Prozesskostenhilfe als einem Nebenverfahren (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. v. ...
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17.10.2024
Verwaltungsgericht Hamburg 5. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 17.10.2024, Az. 5 E 4622/24 (REWIS RS 2024, 8482)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 8482
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