1. Juli 2015
Darlegungslast in Filesharing-Fällen
...952 BGB voraussetzen, dass der Unterlassungsvertrag selber formbedürftig wäre und die Unterlassungserklärung als Schuldschein i. S. d. § 952 BGB zu werten wäre. Die Unterlassungserklärung sei jedoch n...
REWIS RS 2015, 8796