11. August 2005 5. Zivilsenatq
...926 BGB gemeinsam mit dem von Herrn M erworbenen Grundstück. Sie gehörten nämlich nicht, wie dies in § 926 Abs. 1 Satz 1 a. E. BGB vorausgesetzt ist, dem Veräußerer M. Dieser erwarb mit dem Zuschlag i...
REWIS RS 2005, 2201
9. Mai 2006 24. Zivilsenat
...926 BGB: Diese Norm regelt den Eigentumsübergang von Grundstückszubehör im Falle der Veräußerung eines Grundstücks, ohne jenseits der Veräußerung von Grundstücken Regelungen zu treffen. Auch aus der E...
REWIS RS 2006, 3625
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