1. Februar 2017
Zum Anwendungsbereich von § 924 BGB (Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche)
...924 BGB nicht der Verjährung unterliege. Die in § 924 BGB normierte Unverjährbarkeit von Ansprüchen, die sich u. a. aus §§ 907 - 909 BGB ergeben, gelte deshalb auch für die in Verbindung mit diesen Vo...
REWIS RS 2017, 16268