25. Oktober 2001 2. Zivilkammer
...901 BGB erloschen, da der Anspruch aus dem dinglichen Recht -der Anspruch auf Herstellung des geschuldeten Zustands- nicht verjährt ist. Im Umkehrschluß zu § 902 BGB verjährt ein Anspruch aus einem ni...
REWIS RS 2001, 834