30. August 2016
Nachlassverfahren: Ablehnung der Beteiligtenstellung eines ehemaligen Testamentsvollstreckers und Vorstands einer nicht gegründeten und nicht von …
...83 BGB). Da somit die Stiftung nicht existiert, kann sie auch keine für sie handelnden Organe haben. Der Beschwerdeführer kommt daher selbst weder als gesetzlicher noch als Organ eines testamentarisch...
REWIS RS 2016, 6132
2. Oktober 2019 12. Zivilsenat
Betreuungssache: Betreuungsrechtliches Schenkungsverbot; Abgrenzung der Schenkung unter Lebenden von der Schenkung von Todes wegen bei …
...83 - NJW 1985, 1553, 1554 mwN). Zwar ist es für Annahme einer Schenkung von Todes wegen nicht zwingend erforderlich, dass der Schenker ausdrücklich eine Überlebensbedingung iSv § 2301 Abs. 1 BGB erklä...
MDR 2020, 106-107REWIS RS 2019, 2994
6. Juni 2019 5. Senat
Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen
...83a). Deshalb beginnt die Körperschaftsteuerpflicht der Klägerin rückwirkend schon mit dem Tode des Stifters.15 2. Die Klägerin ist in den Streitjahren nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG ...
REWIS RS 2019, 6537
15. Januar 2009 2. Zivilsenat
...83 BGB. Denn auch hier gilt, dass dem Kläger nur dann durch die Sortenschutzanmeldungen der Beklagten ein ersatzfähiger Schaden entstanden sein kann, wenn er ohne die Verletzungshandlung die streitgeg...
REWIS RS 2009, 5624
8. Januar 2019 3. Zivilsenat
...83 BGB zulässigerweise bereits im notariellen Testament errichtete Stiftung als Ersatzerbin in Betracht käme, wenn das Testament vom 13. Juni 2006 wirksam errichtet sein sollte. Zwar sei das Nachlassg...
REWIS RS 2019, 11771
4. Juli 2017
Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin
...835/836; 1999, 62/63; BayObLGZ 2003, 149; BayObLG FamRZ 2005, 310). Entscheidend ist, ob die Erblasserin durch die bedachten Personen ihre wirtschaftliche Stellung fortgesetzt wissen wollte und ob der...
REWIS RS 2017, 8575
19. September 1996 1. Zivilsenat
...83 und 1984 das Vermächtnis nach Ziffer 7 d) des Testaments aus und leistete u.a. an den Kläger insgesamt einen Betrag von 5.339,00 DM. Dabei enthielten seine Begleitschreiben vom 25.11.1983 (Bl. 239 ...
REWIS RS 1996, 433
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.