3. Juni 2008 XI. Zivilsenat
...819 ZPO, nach der in der Mobiliarzwangsvollstreckung die Wegnahme von Geld und die Empfangnahme von Versteigerungserlösen durch den Ge-richtsvollzieher als Zahlung von Seiten des Schuldners gelten (Se...
REWIS RS 2008, 3652