10. Juli 2013 6. Kammer
...769 ZPO abgestellt. Die Vergleichsforderung sei inzwischen erfüllt.3 Der Beklagte bestreitet eine vollständige Erfüllung und beanstandet, die Klägerin habe weiterhin nicht glaubhaft gemac...
REWIS RS 2013, 4232
12. Juni 2002 4. Kammer
...769 ZPO gestützt ist. In der Rechtssprechung und der Rechtswissenschaft ist umstritten, ob § 62 Abs. 1 ArbGG auch auf den Fall des § 769 ZPO anzuwenden ist. Die 3. Kammer des erkennenden Gerichts hat ...
REWIS RS 2002, 2845
30. Dezember 2015 12. Kammer
...769 ZPO in einem gesonderten Beschluss auf 7.210,00 Euro. Der Beschwerde der Klägerin hat sie nicht abgeholfen. 9II. 10Die nach § 68 Abs. 1 GKG zulässige - insbesondere fristgemäß innerhalb von sechs ...
REWIS RS 2015, 2
5. Juli 2007 7.Kammer
...769 ZPO in der entsprechenden Anwendung von §§ 707 Abs. 2, 719 ZPO grundsätzlich unanfechtbar (zahlreiche Nachweise bei MüKo - Karsten Schmidt, ZPO, § 769 Rdnr. 33). Ein gesetzlich nicht statthaftes...
REWIS RS 2007, 3021
20. August 2013 4. Kammer
...769 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).21 Die sofortige Beschwerde ist unzulässig, weil sie nach § 769 ZPO nicht statthaft ist. Nach dieser Vorschrift ist die vorläufige Einstellung der Zw...
REWIS RS 2013, 3348
21. August 2011 2.Kammer
...769 Abs. 2 ZPO rechtshängig gemacht wurde. Zuständig für einen solchen Antrag nach § 769 ZPO auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung ist damit immer das Gericht, das über die Vollstreckungs...
REWIS RS 2011, 3838
16. September 2016 4. Kammer
...769 ZPO mit dem Antrag nach § 770 ZPO wirtschaftlich identisch ist. Die Bewertung eines Antrages auf einstweilige Anordnung der Einstellung der Zwangsvollstreckung mit 1/5 des Hauptsachewerts entspric...
REWIS RS 2016, 5387
19. November 2003 7. Kammer
...769 ZPO". 6 Die Beklagte erhielt von diesem Einstellungsbeschluss Kenntnis. Sie nahm den Einstellungsbeschluss zum Anlass, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 07.02.2001 nicht weiter zu...
REWIS RS 2003, 658
15. März 2011 12.Kammer
...769 ZPO zu entsprechen. 475. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 92 Abs. 1 S. 1, 2 i. V. m. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zuzulassen, weil die entscheidungserhebliche Frage grundsätzliche Bedeutung hat. 48R...
REWIS RS 2011, 8592