19. November 2004 32. Zivilsenat
...689 ZPO führen. Maßgeblich für die Zuständigkeit im Mahnverfahren ist demnach gemäß § 689 ZPO der allgemeine Gerichtstand des Insolvenzverwalters. 10b) 11Dem Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Hage...
REWIS RS 2004, 613