23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.16 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9128
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9144
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.22 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9111
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, anwendbar.22 b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungst...
REWIS RS 2010, 9119
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9095
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9098
23. Februar 2010 11. Zivilsenat
Verbraucherschutz: Anspruch einer qualifizierten Einrichtung auf Zurverfügungstellung der Preis- und Leistungsverzeichnisse eines Kreditinstituts
...675a Rn. 11; MünchKomm/Heermann, BGB, 5. Aufl., § 675a Rn. 10; Palandt/Sprau, BGB, 69. Aufl., § 675a Rn. 4). Die mit der Klage begehrte Übermittlung per Email, Fax oder Briefpost an den Kläger ist dah...
REWIS RS 2010, 9152
23. Februar 2010 XI. Zivilsenat
...675a Rn. 2) gilt, bleibt § 675a BGB für andere Leistungen und Preise der Beklagten, auf die sich die Klage auch erstreckt, an-wendbar. b) Die nach § 675a BGB geschuldete Zurverfügungstellung von Infor...
REWIS RS 2010, 9070