17. August 2007 16. Zivilsenat
...674 BGB entsprechende Anwendung, mithin auch § 667 BGB. Nach dieser Vorschrift hat der Beauftragte dem Auftraggeber alles, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Diesen Anspruch hat...
REWIS RS 2007, 2381