14. August 2002 23. Zivilkammer
...668 BGB ist dem Grunde nach unstreitig. Der Höhe nach ist er allerdings nur teilweise begründet. Nach § 246 BGB beträgt der Zinssatz 4 %. Hinsichtlich der überschießenden Forderung ist die Klage unbeg...
REWIS RS 2002, 1903
5. März 2003 4. Zivilkammer
...668 BGB in der beantragten Höhe seit dem 05.11.1999. 110II. 111Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 Abs. 1 ZPO. Die Anordnung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit folgt aus § 709, 108 ZPO.
REWIS RS 2003, 4107