28. November 2001 VIII. Zivilsenat
...597 ZPO). Die Widerklage hat mlich in der Zivilprozeûordnungkeine eigenstige Regelung erfahren. Die Zivilprozeûordnung setzt ihregrundstzliche Zulssigkeit voraus, erwt sie in besonderen Fllen, in dene...
REWIS RS 2001, 429