7. November 2000 5. Strafsenat
...58 Abs. 1 StPO. Nach § 58 Abs. 1 StPO sind Zeugen einzeln undin Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. Einem Zeu-gen soll also bis zu seiner Vernehmung die Anwesenheit im Sitzungssaal...
REWIS RS 2000, 607
7. November 2000 5. Strafsenat
...58 Abs. 1 StPO. Nach § 58 Abs. 1 StPO sind Zeugen einzeln undin Abwesenheit der später zu hörenden Zeugen zu vernehmen. Einem Zeu-gen soll also bis zu seiner Vernehmung die Anwesenheit im Sitzungssaal...
REWIS RS 2000, 613