9. Februar 2004 6. Zivilsenat
...537 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Kostengrundentscheidungen keine Anwendung findet. 31. Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift scheidet bereits deshalb aus, weil es nach dieser maßgeblich auf die Beruf...
REWIS RS 2004, 4654
20. Dezember 2001 23. Zivilsenat
...537 ZPO); es kann daher dahinstehen, ob eine Erledigung der Hauptsache bei Erfüllung im Mahnverfahren überhaupt in Betracht kommt (verneinend Liebheit, NJW 2000, 2235; Zöller-Vollkommer, § 91a ZPO, Rn...
REWIS RS 2001, 37
13. Dezember 2006 23. Zivilsenat
...537 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung begründet. Ob dies auch für Fälle, die – wie hier – nach den ab 1.1.2002 geltenden Vorschriften der ZPO zu beurteilen sind, gilt, ist nicht zweifels...
REWIS RS 2006, 249
13. Dezember 2005 23. Zivilsenat
...537 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung begründet. Ob dies auch für Fälle, die – wie hier – nach den ab 1.1.2002 geltenden Vorschriften der ZPO zu beurteilen sind, gilt, ist nicht zweifels...
REWIS RS 2005, 303
12. Dezember 2005 23. Zivilsenat
...537 ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung begründet. Ob dies auch für Fälle, die - wie hier - nach den ab 1.1.2002 geltenden Vorschriften der ZPO zu beurteilen sind, gilt, ist nicht zweifels...
REWIS RS 2005, 343
23. April 2002 23. Zivilsenat
...537 ZPO); es kann deshalb dahinstehen, dass eine Aufrechnung gegen bereits die im September 1999 durch Erfüllung erloschenen Honorarforderung des Beklagten (oben II.1.) schon aus materiellrechtlichen ...
REWIS RS 2002, 3515
3. Mai 2002 23. Zivilsenat
...537 ZPO); anderes gilt jedoch für die mit der Berufung des Klägers weiterverfolgte Erhöhungsbeträge. Insoweit ist die Klage jedoch bereits dem Grund nach unschlüssig, weil der Kläger die von der verei...
REWIS RS 2002, 3363