22. Oktober 2013 2. Zivilsenat
Kapitalanleger-Musterverfahren: Kosten im Rechtsbeschwerdeverfahren
...51a Abs. 2 GKG aF (§ 51a Abs. 3 GKG nF) nur ein Teil der Gerichtsgebühren vom Musterkläger und der auf seiner Seite Beigetretenen gedeckt werden kann, hat der Gesetzgeber mit der Haftungsbeschränkung ...
BUNDESGERICHTSHOF (BGH)SCHADENSERSATZUNTERNEHMENWIRTSCHAFTWIRTSCHAFTSRECHTBANK- UND KAPITALMARKTRECHTAKTIENBÖRSE
REWIS RS 2013, 1823
16. Oktober 2012 2. Zivilsenat
Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts
Bundesgerichtshof | 2. Zivilsenat: II ZB 6/09 Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts Durch § 51a Abs. 2 GKG wird zum Schutz des Musterklägers u...
REWIS RS 2012, 2272
16. Oktober 2012 II. Zivilsenat
...51a Abs. 2Durch §51a Abs.2 GKG wird zum Schutz des Musterklägers und der auf sei-ner Seite Beigeladenen eine Obergrenze eingezogen, die bewirkt, dass diese Beteiligten für Gerichtsgebühren maximal in ...
REWIS RS 2012, 2300
1. Dezember 2020 2. Zivilsenat
Kapitalanleger-Musterverfahren: Gebührensstreitwert im Rechtsbeschwerdeverfahren
...51a Abs. 2 GKG zu ermittelnden Wert entspricht und hat dem durch die Regelungen in § 51a Abs. 3 und 4 GKG Rechnung getragen. Ihre Haftung für die Gerichtsgebühren beschränkt sich danach auf die ihnen ...
MDR 2020, 1384-1385WM2020,1774REWIS RS 2020, 2070