30. November 1998 8. Senat für Familiensachen
...515 ZPO; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., Rz. 9 zu § 514 ZPO). 15Der durch den Verzicht begründeten prozessualen Einrede steht im Streitfall auch nicht der Einwand der Arglist entgegen. Nichtigkeits- un...
REWIS RS 1998, 1066
9. Mai 2005 18. Zivilsenat
...515 ZPO in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung kann ein Rechtsmittelverzicht auch bereits vor Erlass der gerichtlichen Entscheidung erklärt werden (Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 515, R...
REWIS RS 2005, 3674
24. Juli 2002 30. Zivilsenat
...515 ZPO kann ein Rechtsmittelverzicht zwar auch schon vor Verkündung der gerichtlichen Entscheidung, und zwar einseitig wirksam erklärt werden (Musielak/Ball ZPO 3. Aufl. 2002 § 515 Rn. 1; anders noch...
REWIS RS 2002, 2133
12. September 2016 3. Zivilsenat
...515 ZPO liegt, ließ sich nach den maßgeblichen Umständen des Einzelfalles nicht feststellen. 12II. 13Das Rechtsmittel bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. 141. 15Der Klägerin stehen die geltend gem...
REWIS RS 2016, 5647
15. Januar 2008 4. Senat für Familiensachen
...515 ZPO. 38Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 708 Nr. 10 ZPO.
REWIS RS 2008, 6136
18. Mai 2006 15. Zivilsenat
...515 ZPO). Lediglich das weitere Zulässigkeitserfordernis der fristgerechten Berufungsbegründung (§ 520 ZPO) kann einer solchen Erweiterung Grenzen setzen (BGH NJW 1990, 1171, 1173); diese weitere Zulä...
REWIS RS 2006, 3432
24. September 2009 4. Zivilsenat
...515 ZPO. Für die Klagerücknahme kann nichts anderes gelten. Eine gegen den erklärten Verzicht erfolgende Klagerücknahme ist damit ebenso unbeachtlich wie eine Klagerücknahme ohne Zustimmung nach erfol...
REWIS RS 2009, 1488