1. Dezember 2005 IX. Zivilsenat
...435 ZPO genügt im Übrigen bei öffentlichen Urkunden, wozu Vollstreckungstitel gehören, die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Abschrift, wenn nicht das Gericht aus besonderem Anlass die Vorlage der...
REWIS RS 2005, 503
31. Januar 2024 7. Zivilsenat
Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg
...435 ZPO führt dazu, dass eine beglaubigte Abschrift den vollen Beweis der in öffentlicher Urkunde abgegebenen Erklärung oder bezeugten Tatsache erbringt (Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 435...
REWIS RS 2024, 1128