10. Dezember 2004 V. Zivilsenat
...380 BGB zur Durchsetzung seines Herausga-beanspruchs einen Hilfsanspruch gegen den Hinterleger erhält. Eine Erklärung gemäß § 380 BGB kommt auch dann in Betracht, wenn - wie möglicherweise im vorliege...
REWIS RS 2004, 268