6. Oktober 2011 5. Zivilsenat
Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen
...371 StPO auch nach dem Tod des Verurteilten aufgehoben werden. Zur Einleitung oder Fortsetzung des Wiederaufnahmeverfahrens ist dabei nicht nur die Staatsanwaltschaft berechtigt. Antragsberechtigt sin...
REWIS RS 2011, 2663
6. Oktober 2011 V. Zivilsenat
...371 StPO auch nach dem Tod des Verurteilten aufgehoben werden. Zur Ein-leitung oder Fortsetzung des Wiederaufnahmeverfahrens ist dabei nicht nur dieStaatsanwaltschaft berechtigt. Antragsberechtigt sin...
REWIS RS 2011, 2672