20. März 2003 2. Strafsenat
...368 StPO). 6An den Inhalt eines Wiederaufnahmevorbringens sind nach ständiger Rechtsprechung strenge Anforderungen zu stellen. Die beigebrachten neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen nach der geset...
REWIS RS 2003, 3798
2. Juli 2002 2. Strafsenat
...368, 369, 370 StPO ein abgestuftes Verfahren zur Verfügung. Über Zulassung und Anordnung der Wiederaufnahme hat das zuständige Gericht jeweils durch Beschluss zu entscheiden. Bevor im wiederaufgenomme...
REWIS RS 2002, 2515
14. Juli 2022 2. Senat
Teilweise erfolgreicher Eilantrag bzgl der Anordnung von Untersuchungshaft in einem strafprozessualen Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Freigesprochenen …
...368 Rn. 8 f. m.w.N.; Frister, in: SK-StPO, 5. Aufl. 2018, Vor § 359 Rn. 10; Engländer/Zimmermann, in: MüKo StPO, Bd. 3/1, 2019, § 368 Rn. 2 ff.; kritisch Eschelbach, in: Kleinknecht/Müller/Reitberger,...
MORDBUNDESVERFASSUNGSGERICHTVERFASSUNGSTRAFRECHTBUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG)STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHTHAFTSTRAFTATENVERFASSUNGSBESCHWERDESTRAFVERFAHRENBEWEISEDNA-ANALYSEVÖLKERMORDWIEDERAUFNAHMEUNSCHULDSVERMUTUNGLANDGERICHT VERDENDOPPELBESTRAFUNGSTRAFPROZESSBVERFGUNTERSUCHUNGSHAFTNE BIS IN IDEM
REWIS RS 2022, 3148NJW 2022, 2389REWIS RS 2022, 3148BVerfGE 162, 358-377REWIS RS 2022, 3148
9. Dezember 2020
Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Bußgeldverfahrens
...368 StPO, und, wenn er für zulässig erklärt wird, die Prüfung seiner Begründetheit nach §§ 369, 370 StPO gliedert. Hält das Gericht den Wiederaufnahmeantrag für begründet, so ordnet es nach § 370 Abs....
REWIS RS 2020, 7242
18. Februar 2005 2. Strafsenat
...368 StPO die Wiederaufnahme eines durch "rechtskräftiges Urteil" abgeschlossenen Verfahrens zugelassen wird, kann durch die Staatsanwaltschaft stets angefochten werden (vgl. Meyer-Goßner, St...
REWIS RS 2005, 4900
25. August 2016
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Wiederaufnahme eines Strafverfahrens
...368 StPO nur dadurch, dass die Richtigkeit des schlüssig vorgetragenen Wiederaufnahmevorbringens nicht untersucht, sondern unterstellt wird (Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, § 368 Rn. 1; Gö...
REWIS RS 2016, 6236
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