19. August 1999 2. Zivilsenat
...352 BGB). 51Der Zinsanspruch werde nach Grund und Höhe bestritten. 52Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien im einzelnen wird auf den Inhalt ihrer Schriftsätze und die überreichten Unterlagen Bez...
REWIS RS 1999, 973