5. September 2005 2. Senat für Bußgeldsachen
...32 OWiG unberührt bleibt. Das bedeutet, dass die Verjährung nach dem Urteil des AG Herne-Wanne vom 22. April 2004 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ruht. 122. 13a) Soweit der Betroffen...
REWIS RS 2005, 1967