5. März 2021 Abteilung 666
...298 ZPO ergibt und auf die § 753 Abs. 4 ZPO auch für das Zwangsvollstreckungsverfahren verweist. 7Es geht hier jedoch nicht um die elektronische Form des Auftrages selbst, sondern um die ihm beizufüge...
18. März 2015 XII. Zivilsenat
...298 ZPO entsprechend. Anstelle der vom Urheber unterzeichne-ten Urkunde besteht das elektronische Dokument aus der in der elektronischen Datei enthaltenen Datenfolge selbst. An die Stelle der Untersch...
18. März 2015 12. Zivilsenat
Beschwerde in familiengerichtlichen Verfahren: Formwahrende Übermittlung der Beschwerdeschrift als PDF-Datei mit auch eingescannter Unterschrift im …
...298 ZPO entsprechend. Anstelle der vom Urheber unterzeichneten Urkunde besteht das elektronische Dokument aus der in der elektronischen Datei enthaltenen Datenfolge selbst. An die Stelle der Unterschr...
ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR
NJW 2015, 1527REWIS RS 2015, 13832
18. März 2013 19. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – "Elektrischer Winkelstecker" – Anheimgabe des Beitritts der Präsidentin des DPMA wegen Rechtsfragen von …
...298 ZPO). In den Ausdruck sind (insoweit abweichend von § 298 ZPO) nach § 6 EAPatV folgende Angaben aufzunehmen: 1. der Name der Person, die eine elektronische Signatur angebracht hat, 2. der Tag, an ...
5. März 2013 20. Senat
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – "Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines …
...298 und 299 ZPO und § 6 EAPatV erteilt werden. Eine Ausfertigung ist die amtliche Abschrift eines Beschlusses, die an die Stelle der Urschrift tritt. Die Urschrift hat bei den Akten zu verble...
10. Juni 2013 20. Senat
Patentbeschwerdeverfahren – „Abgedichtetes Antennensystem“ – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für …
...298 und 299 ZPO und § 6 EAPatV erteilt werden (vgl. BPatG, Beschluss vom 14. August 2008 – 11 W (pat) 16/08, Mitt. 2009, 92 – Unterschriftsmangel). Eine Ausfertigung ist d...
Entscheidung noch nicht verfügbar? Wir benachrichtigen Sie gerne!
Bitte beachten Sie die Informationen zur Abdeckung unseres Index.