19. Mai 2016
Kein Flüchtlings- oder Abschiebeschutz für einen Maidan-Aktivisten
...294 StGB wegen Anstiftung zu Massenunruhen erhoben worden sei. Daraufhin hätte er mit der Familie beschlossen, dass seine Frau und sein Sohn in die Ukraine zurückkehrten und er in Deutschland einen As...
REWIS RS 2016, 11148