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Amtl. AZ: VII ZR 100/19 | REWIS RS | Papierfundstelle | ECLI | RCN

Glossar
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Resultate (6 Treffer)

Bundesgerichtshof: IX ZR 206/11

10. Mai 2012 IX. Zivilsenat

...283a StGB) ein gerichtliches Verfahren anhängig oder wenn der Schuldner wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden war (§17 Nr.3 VerglO), wenn der Schuldner seinen Vermögensverfall d...

REWIS RS 2012, 6519

Bundesgerichtshof: IX ZR 206/11

10. Mai 2012 9. Zivilsenat

Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle festgestellten Forderung; Wiederaufleben der nicht festgestellten Forderung


...283a StGB) ein gerichtliches Verfahren anhängig oder wenn der Schuldner wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden war (§ 17 Nr. 3 VerglO), wenn der Schuldner seinen Vermögensverfall...

REWIS RS 2012, 6504

Bundesgerichtshof: 4 StR 86/16

10. November 2016 4. Strafsenat

Strafsache: Verjährungsbeginn bei Bankrotttaten; Verjährungsunterbrechung bei Untersuchungshandlungen; Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss


...283a StGB und § 263 Abs. 3 StGB Strafandrohungen für besonders schwere Fälle von mehr als fünf Jahren enthält, findet § 78b Abs. 4 StGB Anwendung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 – 1 StR 490/...

REWIS RS 2016, 2617

Bundesgerichtshof: 4 StR 86/16

10. November 2016 4. Strafsenat

...283Abs.1 Nr.5 StGB durch nicht ordnungsgemäße Buchführung bei der Ha.GmbH im Zeitraum von 2001 bis 2004. Die Angeklagten F.und W.sollten zu dengenannten Bank-rotttaten Beihilfe geleistet haben. Die au...

REWIS RS 2016, 2633

Landgericht Köln: 116 Kls 5/21

17. November 2022 16. Große Strafkammer

...283a StGB zu entnehmen, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. 289Das Regelbeispiel der Gewinnsucht nach § 283a S. 2 Nr. 1 StGB ist erfüllt. Gewinnsucht ist ein Gewinn...

REWIS RS 2022, 10199

Oberlandesgericht Düsseldorf: I-12 U 96/12

20. Mai 2014 12. Zivilsenat

...283a, 288 StGB nichtig. Insoweit weise das Rechtsgeschäft besondere, über die Gläubigerbenachteiligung hinausgehende Umstände auf, die zur Anwendbarkeit der §§ 134, 138, 826 BGB neben den Anfechtungsr...

REWIS RS 2014, 9640

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