29. Juli 2008 21. Senat für Zivilsachen
...251, RN 2) und Gehrlein (MüKo-Gehrlein, Zivilprozessordnung, 3. Aufl, 2008, § 251, RN 4; a. A. noch MüKo-Feiber, 2. Aufl., § 251, RN 4) die Anordnung des Ruhens des Verfahrens im Hinblick auf die Bes...
REWIS RS 2008, 2585
25. November 2014 10. Zivilsenat
Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Ruhen des Verfahrens bei einfacher Streitgenossenschaft - Ruhen des Verfahrens
...251 ZPO).2 Im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung hat das Gericht zwischen der Dispositionsmaxime und der Prozessförderung abzuwägen (Prütting/Gehrlein/Anders, 6. Aufl., 2014, § 251 ZPO R...
REWIS RS 2014, 1027
25. November 2014 X. Zivilsenat
...251ZPO). Im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung hat das Gericht zwischen der Dispositionsmaxime und der Prozessförderung abzuwägen (Prütting/Gehrlein/Anders, 6.Aufl., 2014, §251 ZPO Rn.3). Bei einfacher...
REWIS RS 2014, 1026
17. November 2011 7.Kammer
...251 ZPO dar. 18b. Das Gericht hat zwar sodann keinen förmlichen Ruhensbeschluss nach 19§ 251 ZPO verkündet, ist ansonsten aber in gleicher Weise wie bei § 251 ZPO auf das Ansinnen der Parteien einge...
REWIS RS 2011, 1293
15. September 2008 Senat für Anwaltssachen
...251 ZPO das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht der jederzeitigen Aufnahme angeordnet. Gründe: Das Ruhen des Verfahrens kann entsprechend § 251 ZPO angeordnet werden, wenn die Beteiligten es beantrag...
REWIS RS 2008, 2015
11. September 2018 10. Zivilsenat
Anordnung des Ruhens des Verfahrens
...251 ZPO nur anzuordnen, wenn diese Maßnahme, abgesehen von einem entsprechenden übereinstimmenden Antrag auch zweckmäßig ist, um den dafür übereinstimmend angegebenen Grund, wie hier das Schweben von ...
REWIS RS 2018, 3979
25. November 2014 X. Zivilsenat
...251ZPO). Im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung hat das Gericht zwischen der Dispositionsmaxime und der Prozessförderung abzuwägen (Prütting/Gehrlein/Anders, 6.Aufl., 2014, §251 ZPORn.3). Bei einfacher ...
REWIS RS 2014, 1022
19. März 2020 2. Kammer
...251 ZPO angeordnet. Die Entscheidung des LAG LAG Saarland (Beschluß vom 9. 6. 2000 - 2 Ta 2/00) ist daher nicht einschlägig. 19Darüberhinaus gab es auch für die Anordnung des Ruhens nach § 251 ZPO kei...
REWIS RS 2020, 5927
20. Juni 2023 1. Zivilsenat
Beschwerde, Ruhen, Anordnung, FamFG, Verfahren, Aussetzung, Antragsverfahren, Aufsichtsrat, Auslegung, Wohnungseigentumssache, nachlass, Verfahrensaussetzung, Auflagen, Antragsteller, Ruhen …
...251 Satz 1 ZPO wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet. 51. Die zivilprozessuale Vorschrift über das Ruhen des Verfahrens, § 251 Satz 1 ZPO, ist auf das hier vorliegende Verfahren entsprechend anwend...
REWIS RS 2023, 3423
19. November 2020 1. Zivilsenat
Antrag auf Ruhen des Verfahrens: Erforderliches Einverständnis der Parteien; Anwaltszwang für Zustimmung
...251 Rn. 7 und 9; BeckOK.ZPO/Jaspersen, 38. Edition [Stand: 1. September 2020], § 251 Rn. 4; Stadler in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl., § 251 Rn. 2; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 251 Rn. 4; Zöl...
REWIS RS 2020, 1522
8. Februar 2022 8. Zivilsenat
Anwaltsprozess: Voraussetzungen für die Anordnung des Ruhens des Verfahrens
...251 ZPO lässt - anders als die die Aussetzung betreffende Vorschrift des § 248 Abs. 1 ZPO - die Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle nicht zu. Für das nach § 251 Satz 1 ZPO erforderliche Einvers...
REWIS RS 2022, 2431
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "TRAUMPRINZ" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2651
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "STADTPIRAT" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2691
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "GLÜCKSPILZ" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2660
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "UNSCHULDSLAMM" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2645
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "SEEMANNSBRAUT" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2650
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "POKALSIEGER" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2649
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "ALBGLÜCK" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2689
24. September 2014 26. Senat
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "KÜCHENFEE" – Anordnung des Ruhens des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss …
...251 S. 1 ZPO das Ruhen des Beschwerdeverfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 69/14 anzuordnen.8 Die Anordnung ...
REWIS RS 2014, 2665
13. Oktober 2016 9. Zivilsenat
Beiordnung eines Notanwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim BGH nach erfolgter Mandatsniederlegung
...251 ZPO erreichen. Er hat den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt Dr. M. , der bereits eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gefertigt und ihm, dem Kläger, übermittelt hatt...
SCHLICHTUNGJURISTENAUSBILDUNGSAMMELKLAGENADR
REWIS RS 2016, 4005
13. Oktober 2016 IX. Zivilsenat
...251 ZPO erreichen.Er hat den beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt Dr. M., der bereits eine Begründung der Nichtzulas-sungsbeschwerde gefertigt und ihm, dem Kläger, übermittelt hatte, mit S...
REWIS RS 2016, 4010
15. Januar 2014 IX. Zivilsenat
...251 ZPO) auszulegende Bitte um eine Prozesspause.KayserGehrleinFischerGruppMöhringVorinstanzen:LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.02.2013 -9 O 65/13 -OLG Hamm, Entscheidung vom 12.11.2013 -I-25 W 89/13...
REWIS RS 2014, 8742
30. Juli 2013 6. Senat
(Ermessen des FG bei Beendigung der Verfahrensruhe und Wiederaufnahme des Klageverfahrens - Prüfung der Ermessensentscheidung …
...251 der Zivilprozessordnung (ZPO). § 251 ZPO eröffnet dem erkennenden Gericht ein Ermessen. Infolgedessen ist auch die Entscheidung des Gerichts, eine bestehende Verfahrensruhe zu beenden und das Verf...
REWIS RS 2013, 3766
29. Februar 2016
...251 ZPO vorliegen. Einer Entscheidung bedarf es insoweit nicht, da dem vorliegenden Verfahren ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt. Das Gericht ist vor dem Termin und vor der Anordnung des Ruhens de...
REWIS RS 2016, 15396
14. Oktober 2016
Erinnerung gegen Kostenfestsetzung
...251 ZPO) kommt hier ebenfalls nicht in Betracht. Dieses würde nämlich voraussetzen, dass beide Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen und anzunehmen ist, dass wegen Schwebens von Vergleichsverha...
REWIS RS 2016, 3905
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