12. März 2009 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 3. Juli 2006 an die Klägerin zu erstatten; c) sind von der Klägerin an die Beklagten zu 5. und 6. 4,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 B...
REWIS RS 2009, 4549
11. Juni 2014 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 5. März 2011 sowie an jede Streithelferin je 14.742,51 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 22. März 2012 zu zahlen. Die Kosten d...
REWIS RS 2014, 9558
20. November 2006 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 27. Dezember 2005 an die Klägerin zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 436,11 Euro. None 1G r ü n d ...
REWIS RS 2006, 731
11. Mai 2016 17. Zivilsenat
...247 BGB ab dem 07. Dezember 2015 zu zahlen. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. None 1G r ü n d e 2Die gemäß §§ 11 Abs. 2 S. 3 RVG, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RpflG sta...
REWIS RS 2016, 11469
12. September 2005 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 2. März 2005 festgesetzt. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. None 1 G r ü n d e : 2Die formell bedenkenfreie Beschwerde erweist sich als begründet. Anders als ...
REWIS RS 2005, 1899
13. Juni 2006 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 30.07.2005 an den Kläger zu 1. zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte Streitwert des Beschwerdeverfahrens: 1.020,97 € None 1G r ü n d e 2Die nach § 1...
REWIS RS 2006, 3127
9. April 2014 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 05. November 2013 zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger zu je 1 % und die Beklagte zu 90 %. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.820,06 €. 1Di...
REWIS RS 2014, 9824
18. April 2008 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 9. November 2007 zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %. Die Gerichtsgebühr wird auf 1/2 ermäßigt...
REWIS RS 2008, 4368
12. Dezember 2018 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 17. Oktober 2018 zu erstatten. In diesem Betrag sind 495,00 € an Gerichtskosten enthalten. Im übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten...
REWIS RS 2018, 504
4. Februar 2009 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 3. Juni 2008 an die Beklagten zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 657,28 € None 1G r ü n d e 2I....
REWIS RS 2009, 5268
7. August 2006 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 04.02.2004 aus 2.847,20 € sowie seit dem 23.06.2004 aus 2.767,60 € sowie seit dem 10.02.2005 aus 1.809,60 € an die Beklagte zu erstatten. Das weiter gehende Festsetzungsgesuch der B...
REWIS RS 2006, 2285
14. April 2008 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 7. April 2007 an die Klägerin zu erstatten. In diesem Betrag sind 1.710,85 € an Gerichtskosten enthalten. Die Kosten des Beschwerdeverfahren tragen die Parteien je zur Hälfte. Die...
REWIS RS 2008, 4494
12. Juli 2017 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 18. August 2016 zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 426,97 €. None 1G r ü n d e 2Die gemäß §§ 104 Abs. 3 ...
REWIS RS 2017, 8128
20. Dezember 2002 6. Zivilsenat
...247 BGB. Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen. 2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar...
REWIS RS 2002, 21
24. März 2003 6. Zivilsenat
...247 BGB. Wegen der weitergehenden Zinsforderung wird die Klage abgewiesen. 2.) Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tra-gen. 3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar....
REWIS RS 2003, 3764
4. Mai 2016 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 16. Mai 2015 sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB vom 2. April bis 15. Mai 2015 aus einem Betrag von 97,98 € an die Beklagte zu erstatten...
REWIS RS 2016, 11818
19. September 2005 4. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 17.03.2005 an die Klägerin zu erstatten. Im obigen Betrag sind 157,50 EUR Gerichtskosten enthalten. Der weitergehende Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin wird zurückgewiesen. Die...
REWIS RS 2005, 1785
2. April 2008 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 14.06.2007 an den Kläger zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 315,90 Euro. None 1G r ü n d e 2I. 3Mit ...
REWIS RS 2008, 4689
31. Mai 2006 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 22. Dezember 2005 an die Antragstellerin zu 1) zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 1). Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 284,40...
REWIS RS 2006, 3287
10. Mai 2006 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 06. September 2005 an die Beklagte zu zahlen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 1.360,21 €. None 1G r ü n d e 2I....
REWIS RS 2006, 3593
10. Dezember 2018 2. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 17.08.2018 zu Gunsten der Beteiligten zu 2) festgesetzt. 5Gegen diesen dem Beteiligten zu 1) am 25.09.2018 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss hat dieser mit am 09.10.2018 beim A...
REWIS RS 2018, 655
18. Juni 2009 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 21.01.2008 an den Kläger zu erstatten. 2. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 12.03.2009 wird der Kos-tenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Köln vom 1...
REWIS RS 2009, 2984
27. April 2009 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 10. Juni 2008 zu erstatten. Im Übrigen wir die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin zu 70 % und die Beklagte zu 30 %. Gericht...
REWIS RS 2009, 3833
9. März 2016 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 23. Juni 2015 zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte. Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 405,00 € None 1G r ü n d e 2I. 3Einen Tag vor dem ang...
REWIS RS 2016, 14808
14. September 2009 17. Zivilsenat
...247 BGB seit dem 19.03.2009 an die Antragstellerin zu erstatten. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gegenstandswert für die Beschwe...
REWIS RS 2009, 1765