26. November 1998 16. Zivilsenat
...231 BauGB nichts anderes ergibt, sind in Baulandsachen die bei Klagen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften - und zwar nur „entsprechend“ - anzuwenden.4Für die Frage, wer über Be...
REWIS RS 1998, 1057