22. November 2001 2. Strafsenat
...213 StGB angenommen worden. Aus diesem Grunde ist nach der Rechtssprechung des Senats (vgl. StV 96, 382 f.) der Haftgrund der Schwerkriminalität nicht einschlägig. 4Angesichts der bestehenden Fluchtg...
REWIS RS 2001, 490
1. April 1996 2. Strafsenat
...213, 22, 23 StGB[/ref] zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt und durch Beschluß vom selben Tage den Haftbefehl vom 10. August 1995 "aus den fortbestehenden Gründen seines Erlasses n...
REWIS RS 1996, 178