12. Juli 2005 10. Zivilsenat
...2074 BGB beinhalten nur für den – hier nicht gegebenen - Fall eine Auslegungsregel, dass kein bestimmter Wille des Erblassers festgestellt werden kann (Münchener Kommentar-Grunsky, § 2074, Rdnr. 1 und...
REWIS RS 2005, 2593