10. August 2021 39. Zivilkammer
...2005) BGB § 35 Rn. 57). Dadurch soll vermieden werden, dass die Gerichte in die Selbstverwaltung des Vereins eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereinsorgane vorliegt...
REWIS RS 2021, 3399