16. Juli 2009 IX. Zivilsenat
...1974 BGB noch die Dürftigkeitseinrede nach § 1990 BGB hätten mit Erfolg erhoben werden können, weil es sich bei den Verbindlichkeiten des Klägers, die im Vorprozess streitgegenständlich waren, nicht u...
REWIS RS 2009, 2467
5. Oktober 2016 IV. Zivilsenat
...1974 BGB, derkeinAufgebotsverfahren voraussetzt(vgl. Denkschriftzum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, 1896S. 271; Staudinger/Dutta,(2016)§ 1974 BGB Rn. 1 f.). Nach dessen erstem Absatzsteht ein ...
REWIS RS 2016, 4501
5. Oktober 2016 4. Zivilsenat
Aufgebot der Nachlassgläubiger: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Forderungsanmeldung
...1974 BGB, der kein Aufgebotsverfahren voraussetzt (vgl. Denkschrift zum Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs, 1896 S. 271; Staudinger/Dutta, (2016) § 1974 BGB Rn. 1 f.). Nach dessen erstem Absatz st...
NJW 2016, 3664REWIS RS 2016, 4483
2. August 2018 2. Zivilsenat
...1974 Abs. 1 BGB erhoben. 13Wegen der weiteren Einzelheiten zum Sach- und Streitstand wird auf das Urteil des Landgerichts Bezug genommen. 14Das Landgericht hat den Beklagten in der Hauptsache antragsg...
REWIS RS 2018, 5133