6. November 1997 10. Zivilsenat
...1947 BGB). Eine Bedingung ist die durch den Willen des Erklärenden in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, daß die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen, jetzt noch Ungewissen Ereig...
REWIS RS 1997, 760
16. April 2002 15. Zivilsenat
...1947 BGB jedoch ausdrücklich ausschließt. Gerade deshalb greift auch hier der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit durch, der der oben angeführten Rechtssprechung maßgebend zugrundeliegt. 21Der Senat is...
REWIS RS 2002, 3651